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Familienrecht ● Erbrecht ● Immobilienrecht

Heilbronner Str. 13
10779 Berlin Schöneberg

U - Bayerischer Platz

Telefon: 030 211 00 03
Fax: 030 213 16 96

kanzlei@sabine-seip.de
www.sabine-seip.de

Aktuelle Hinweise

Erbrecht

Bei der vorsorgenden Beratung und Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen oder vorwegnehmenden Verfügungen werden Sie mich in der Regel als Notarin beauftragen. Dies dürfte in der Regel auch für Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen nach dem Erbfall  gelten.

Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen in erster Linie für Beratung und Vertretung nach dem Erbfall zur Verfügung; z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Geltendmachung von aus dem Erbfall folgenden Ansprüchen gegenüber Dritten oder Streitigkeiten über das Erbrecht, sowohl in streitigen Verfahren vor den Zivilgerichten, als auch in Erbscheinsverfahren.

Selbstverständlich stehe ich auch für Mediation bei Nachlassauseinandersetzungen unter Miterben oder Streitigkeiten zwischen Erben und  Pflichtteilsberechtigten  zu Verfügung.

Berufsrechtlich bin ich gehalten, zwischen der Ausübung meines Amtes als Notarin und der Ausübung meines Berufes als Rechtsanwältin strikt zu trennen. So darf ich in der Regel nicht als Rechtsanwältin tätig werden, wenn ich mit derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder als Mediatorin befasst war.

Deshalb werde ich im Zweifel mit Ihnen vor der Annahme eines Auftrages besprechen, ob ich für Sie als Rechtsanwältin oder als Notarin tätig werden soll.