Infektionsschutz
gem. geltender SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Auftraggeberinnen und Auftraggeber,
bis auf Weiteres ist mein Büro von Montag bis Donnerstag in der Regel nur zwischen
10:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr besetzt und telefonisch erreichbar.
Bitte suchen Sie meine Kanzlei nicht ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung auf, tragen Sie während Ihres Aufenthaltes in meiner Kanzlei durchgehend eine zum Infektionsschutz geeignete Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein.
Auch wenn die Wahrnehmung eines mit mir als Rechtsanwältin oder als Notarin vereinbarten Präsenztermins ein triftiger Grund ist, Ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu verlassen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 SARS-CoV-2 VO), vereinbare ich solche Termine im Interesse des Infektionsschutzes bis auf Weiteres nur, wenn ich sie ausnahmsweise als unvermeidbar beurteile.
Das ist in der Regel nur bei Unterschriftsbeglaubigungen und Beurkundungen der Fall.
Unabhängig davon, ob sie im anwaltlichen Bereich oder im notariellen Bereich erforderlich werden, erfolgen Besprechungen und Beratungen bis auf Weiteres grundsätzlich nur per Telefon oder per E-Mail.
Auch telefonische Besprechungstermine bedürfen der Vorbereitung und deshalb der vorherigen Terminvereinbarung.
- Sie sich in welcher Form auch immer krank fühlen,
- Sie in den letzten Wochen in einem Risikogebiet nach der Liste des Robert-Koch-Instituts waren oder Kontakt zu möglicherweise infizierten Mitmenschen hatten.
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Sabine Seip
Rechtsanwältin und Notarin
Sabine Seip
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Heilbronner Str. 13
10779 Berlin Schöneberg
U - Bayerischer Platz
Telefon: 030 211 00 03
Fax: 030 213 16 96
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