Unterhalt
Bei der überwiegenden Zahl der vorzunehmenden Unterhaltsberechnungen in Berlin und Brandenburg und weiteren OLG-Bezirken oberhalb der sogenannten Main-Linie ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte ohne Rücksicht auf den Rang aus. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag des geschuldeten Unterhalts; dieser ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln.
Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2023 auf der Internetseite des OLG Düsseldorf >>>
Die Leitlinien des Kammergerichts übernehmen die Düsseldorfer Tabellenwerte. Wie die meisten Oberlandesgerichte entwickelt das Kammergericht jedoch eigene Leitlinien, die von den Familiengerichten in Berlin angewendet werden.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts 2023 >>>
Entsprechend wird das vom Brandenburgischen Oberlandesgericht gehandhabt.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts >>>
Sabine Seip
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
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