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Familienrecht ● Erbrecht ● Immobilienrecht

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Aktuelle Hinweise

Familienrecht

Häufig geht einer Trennung die Ahnung voraus, dass der Partner sich mit Trennungsabsichten trägt, wenn man sich nicht sogar schon selbst über eine Trennung Gedanken macht.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Trennung und einer eventuell sogar folgenden Ehescheidung bereiten Sorge. Dies gilt insbesondere, wenn gemeinsame Schulden bestehen oder eine Eigentumswohnung gemeinsam erworben oder ein Haus gebaut und vielleicht sogar erst vor kurzem bezogen wurde.
Nicht zuletzt gilt auch gemeinsamen Kindern die Sorge vor den Trennungsfolgen.

Eine anwaltliche Beratung hierüber ist hilfreich für die eigene Entscheidungsfindung, auch wenn sie sicher nicht ausschlaggebend für die Entscheidung sein kann, ob eine Beziehung oder eine Ehe aufrechterhalten werden kann und soll.

Die Kosten einer solchen ersten anwaltlichen Beratung sind kalkulierbar. Sie übersteigen nicht den Betrag von 190,00 EUR zzgl. etwaige Kopier- und Portokosten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Der Nutzen einer solchen Erstberatung ist um so höher, je genauer die Informationen über die zu beurteilenden Sachverhalte sind. Sie sollten daher nicht nur Geburtsdaten der betroffenen Personen und natürlich auch das Datum einer Eheschließung angeben können, sondern auch z.B. Angaben zur gegenwärtigen jeweiligen Vermögenssituation und die Vermögenssituation bei Eheschließung und zu den Einkommensverhältnissen - in der Regel während der letzten 12 Monate - machen und hierzu möglichst Unterlagen vorlegen können.

Sie können >>> hier <<< eine Checkliste über die sinnvollerweise bereit zu haltenden Unterlagen als PDF-Datei aufrufen und ausdrucken.